Teamleitung Ganztagesbetreuung Eningen (m/w/d)
Teamleitung Ganztagesbetreuung Eningen (m/w/d)
GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
Für unsere Ganztagesbetreuung in Eningen suchen wir ab sofort eine*n Teamleitung Ganztagesbetreuung (m/w/d) im Stellenumfang von 15,43 Stunden pro Woche (ca. 33 %).
Wer wir sind
Die pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.
Worauf Sie sich freuen können
- Koordination und Einsatzplanung des Personals
- Ansprechpartner*in für die Schulleitung und die Gemeindeverwaltung in Eningen
- Ansprechpartner*in für die Eltern
- Management der Schüleranmeldungen in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung
- Mitwirkung bei der Personalbedarfsplanung
- Enge Zusammenarbeit mit der Fachbereichsleitung bei der strukturellen, konzeptionellen und fachlichen Weiterentwicklung der Ganztagesbetreuung
- Verwaltungsaufgaben
Das bringen Sie mit
- Erfolgreich abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder vergleichbar
- Strukturierte, selbständige Arbeitsweise
- Organisationsgeschick und Koordinationsvermögen
- Kommunikative Fähigkeiten
- Sozialkompetenzen/Teamfähigkeit
Was wir Ihnen bieten
- Attraktive Vergütung nach TVöD-VKA mit Jahressonderzahlung und
Leistungsentgelt - Eine unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
- Job-Ticket
Kontakt
Vedrana Lange
Fachbereichsleitung
Tel.: 0174 / 9924917
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über den Button ,,Jetzt bewerben"
Bitte beachten Sie die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).




