GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
Für unsere Personalverwaltung in Reutlingen suchen wir ab sofort einen Personalsachbearbeiter*in (m/w/d) im Stellenumfang von 80 % (31,2 Stunden pro Woche).
Die Stelle ist befristet.
Wer wir sind
Die pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.
Worauf Sie sich freuen können
- Erstellung der monatlichen Entgeltabrechnungen für einen definierten Mitarbeiterkreis
- Abwicklung administrativer Personalarbeit (Vertragserstellung, Bescheinigungs- und Meldewesen, etc.)
- Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, Ämtern, etc.
- Ansprechpartner*in für Fragen zur Entgeltabrechnung
- Erstellen von Statistiken und Auswertungen
- Sonder- und Projektaufgaben
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildung oder vergleichbar gute Kenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- idealerweise Kenntnisse im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD)
- sicherer Umgang mit Abrechnungssystemen sowie MS-Office Anwendungen
- strukturierte, präzise, gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise
- Freude an teamorientiertem Arbeiten
Was wir Ihnen bieten
- Attraktive Vergütung nach TVöD-VKA mit Jahressonderzahlung und
Leistungsentgelt - Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexibel gestaltbare
Arbeitszeiten sowie Zeitwertkonten - Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
- Job-Ticket
Kontakt
Daniel Schach
Personalleitung
Tel.: 07121 / 9249-42
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Bitte beachten Sie die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).